EHE- UND ERBRECHT

 

Wir unterstützen und beraten Sie kompetent in allen Bereichen des Güterrechts und des Erbrechts sowie bei der Errichtung ihres Vorsorgeauftrages.

 

  • Ehevertrag
  • Erbvertrag
  • Testament (letztwillige Verfügung)
  • Vorsorgeauftrag
  • Konkubinatsvertrag
  • Vermögensvertrag bei eingetragener Partnerschaft
  • Erbteilung und Willensvollstreckung
  • Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar
  • Erbenschein

 

Ihre Ansprechpartner

Martin Müller